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Zusammenfassung
Gegenwärtig verbietet die EU Gesetzgebung die "Wildvögeljagd" bei Entdeckung eines Falles bei Wildvögeln innerhalb von 10 km. Das gleiche Verbot wird nicht bei einem Ausbruch bei Hausgeflügel angewandt.


EU Gesetzgebung im Detail

Für Ausbrüche bei Wildvögeln
Die Schutzmaßnahmen, festgeschrieben in der Entscheidung der Kommission 2006/115/EC, erfordern, dass betroffene Mitgliedstaaten in dem Gebiet, in welchem die Präsenz von HPAI - H5N1 bei Wildvögeln angenommen oder bestätigt ist, folgendes einrichten:

(a) eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km,
und
(b) eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km (die Schutzzone mit einbegriffen). .

Die Maßnahmen, die in der Schutzzone (a) zu ergreifen sind, beinhalten:

aktive Seuchenüberwachung der Wildvogelpopulation, insbesondere von Wasservögeln, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit Jägern und Vogelbeobachtern, denen genaue Anweisungen für Maßnahmen gegeben werden, um sich selbst vor Ansteckung mit dem Virus zu schützen und die Ausbreitung des Virus auf empfängliche Tiere zu verhüten;

Aktivitäten, die verboten sind, schließen Folgendes mit ein:

  • Den Versand von Frischfleisch, Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Wildgeflügel
  • das Jagen von Wildvögeln

In der Schutzzone (b), ist das Jagen von Wildvögeln ebenfalls verboten.

Für Ausbrüche bei Hausgeflügel
Im Fall eines (vermuteten) Ausbruchs von H5N1 bei Hausgeflügel, sind eine ähnliche 3 km lange Schutzzone und eine 10 km lange Überwachungszone um den Ausbruchsherd zu errichten, mit speziellen Maßnahmen - so wie das Ausmerzen infizierter Vögel auf dem Besitz und auch in angrenzenden Besitzungen, auf welchen eine Infizierung vermutet wird, das Einsperren des Geflügels in geschlossenen Räumen, jedoch kein Jagdverbot.

Laufzeit der Maßnahmen
Die Maßnahmen sollen für mindestens 21 Tage in der Schutzzone und 30 Tage in der Überwachungszone gelten, ab dem Tag der Isolierung des bestätigten Falles bei einem Wildvogel und nach der vorläufigen vollständigen Reinigung und Desinfektion des Geflügelhofes, auf welchem der Virus ausgebrochen ist, bleiben jedoch solange in Kraft wie notwendig.

Impfung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln

Die neue Vogelgrippe Richtlinie 2005/94/EC, vom Rat im Dezember 2005 beschlossen, erlaubt den Mitgliedstaaten nicht nur Notimpfungen durchzuführen (so wie es die alte Gesetzgebung vorsah), sondern auch präventive Impfungen gegen die Vogelgrippe. Beiden, Notimpfung und präventiver Impfung, muss eine Risikoeinschätzung nationaler Behörden zugrunde liegen. Genehmigungen für Vogelgrippeimpfungen stützen sich auf Impfpläne, die die Mitgliedstaaten der Kommission vorzulegen haben. Auch wenn die neue Vogelgrippe Richtlinie nicht vor dem 31. Juli 2007 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, ist sie seit Februar 2006 in Kraft. Deshalb können Impfpläne der Kommission bereits zur Genehmigung vorgelegt werden.
Ein kürzlicher Entwurf für eine Entscheidung der Kommission vom 5. April 2006, passt die Vorschriften zur Impfung von Zoovögeln der neuen Vogelgrippe Richtlinie an und ersetzt die vorhergehende Entscheidung 2005/74/EC vom letzten Oktober. Die Hauptänderung ist, dass jeder Mitgliedstaat, der Zoovögel impfen möchte, vorher einen Impfplan bei der Kommission zur Genehmigung vorlegen muss.

Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit toten Vögeln

Ratschläge für tot aufgefundene Wildvögel
Wenn Sie Folgendes finden:

- 1 oder mehrere tote Wildschwäne, -enten oder -gänse
- 3 oder mehrere tote Wildvögel derselben Art
- 5 oder mehrere verschiedene Arten an demselben Ort
Sollten Sie die Vögel weder berühren noch bewegen und die für Vogelgrippe verantwortliche staatliche Behörde kontaktieren.

Ratschläge für durch Jagd getötete Vögel
Jägern, die mit frisch getöteten Wildvögeln umgehen, wird geraten Gummihandschuhe oder Einweghandschuhe aus Latex tragen, während sie Wild säubern and aufbereiten, die Hände mit Wasser und Seife waschen und Messer, Ausrüstung und Oberflächen, die in Kontakt mit Federvieh kommen, gründlich reinigen.


 
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